Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 28. Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Ulf Bernstorff, handelnd unter der Bezeichnung UB-Consulting, Alleenstraße 33, 78054 Villingen-Schwenningen (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Beratungs- und IT-Dienstleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags Beratungs- und Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
- IT-Beratung
- Systemintegration
- Zutrittskontroll-Systeme
- Kartenmanagement
- Zeiterfassung
- Anwendungs- und Systemsupport
- weitere zwischen den Parteien vereinbarte IT-nahe Leistungen
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung sowie etwaige Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, einem Angebot des Auftragnehmers oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer ein sorgfältiges Tätigwerden (Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB) und keinen bestimmten Erfolg.
(3) Beschreibungen von Leistungen in Werbematerialien oder auf der Website sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich zum Vertragsbestandteil gemacht werden.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Schriftform im Sinne dieser AGB umfasst auch E-Mail-Kommunikation.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang bei der Leistungserbringung. Insbesondere stellt er rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Systeme zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zu allen den Vertrag betreffenden Erklärungen befugt ist.
(3) Werden vereinbarte Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Mehraufwendungen des Auftragnehmers, die hierauf zurückzuführen sind, werden nach den jeweils geltenden Stundensätzen gesondert vergütet.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis der jeweils gültigen Stundensätze des Auftragnehmers.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Reisekosten, Spesen sowie Aufwendungen für vom Auftragnehmer im Auftrag beschaffte Hard- oder Software werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.
§ 6 Termine und Leistungszeiträume
(1) Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern sich Termine entsprechend.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverluste, soweit nicht eine der Konstellationen nach Absatz 1 oder 2 vorliegt.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigenverantwortlich für regelmäßige Datensicherungen Sorge zu tragen. Im Falle eines vom Auftragnehmer zu vertretenden Datenverlusts beschränkt sich dessen Haftung auf den Aufwand, der erforderlich ist, die Daten aus vom Auftraggeber in maschinenlesbarer Form vorzuhaltenden Datensicherungen wiederherzustellen.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO in einer separaten Urkunde ab.
§ 9 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrem Charakter nach erkennbar vertraulich sind, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 10 Laufzeit und Beendigung
(1) Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
(2) Dienstverträge ohne feste Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist Villingen-Schwenningen, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.